*Wissenswertes - Kennzeichnungspflicht*

 

Gesetzgebung betreffend Kennzeichnung von Hunden

 

Der Microchip wird ab 3. Juli 2004 für den Grenzübertritt innerhalb aller EU-Staaten obligatorisch.
Tätowierungen werden nur noch während 8 Jahren akzeptiert.

Analog dem Gesetz der EU wird auch für die Einreise in die Schweiz der Microchip für alle Hunde obligatorisch.

Art. 30 Tierseuchengesetz wurde vom Parlament verabschiedet. Er schreibt die Kennzeichnung aller Hunde in der Schweiz vor.
Die entsprechende Tierseuchenverordnung wird zur Zeit ausgearbeitet und die Inkraftsetzung ist auf den 1.7.2004 vorgesehen. Sie wird voraussichtlich folgende Punkte enthalten:

 

 

 

 

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