*ZTP - Zuchttauglichkeitsprüfung (Ankörung)*

 

Hunde, mit denen gezüchtet werden soll, müssen dem betreffenden Rasse-standard der FCI in hohem Masse entsprechen

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Die Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) ist für alle Hunde der vom KAH betreuten Rassen, die zur Zucht zugelassen werden sollen, obligatorisch. Nachkommen von nicht zur Zucht zugelassenen Hunden werden nicht ins Schweizerische Hundestammbuch (SHSB) eingetragen und erhalten keine Abstammungsurkunde der SKG.

 

Das Mindestalter für Rüden und Hündinnen zur Zulassung zur ZTP beträgt 18 Monate.

 

Der rechtmässige Eigentümer muss durch die Stammbuchverwaltung der SKG in die Original-Abstammungsurkunde eingetragen und beglaubigt sein.

Importhunde sind vorgängig ins SHSB eintragen zu lassen, dazu benötigen sie die Auslandsanerkennung der FCI zusätzlich zur Ahnentafel.

 

Zur ZTP ist von jedem vorgeführten Hund die Originalabstammungsurkunde, das Original-HD-Zeugnis sowie das Impfzeugnis mitzubringen.

Das Mindestalter für das Röntgen der Hüftgelenksdysplasie (HD) beträgt 15 Monate. Geröntgt werden kann bei jedem dafür eingerichteten Tierarzt. Die Auswertung der Röntgenaufnahmen, bzw. die Atteste sind in den Universitätskliniken Bern oder Zürich ausstellen zu lassen. Zur Zucht zugelassen werden nur Hunde mit den HD-Einstufungen A,B und C.

 

Alle zur Zucht vorgesehenen Hunde müssen mittels Microchip gekennzeichnet sein. Die Implantierung eines Transponders kann nur durch den Tierarzt vorgenommen werden, welcher einen SKG-Stempel besitzen. Die Chip-Nummer ist vom Tierarzt mittels Kleber auf der Abstammungsurkunde einzutragen und mittels SKG-Stempel zu versiegeln. Die Implantierung eines Transponders hat auf jeden Fall vor dem HD-Röntgen zu geschehen.

 

Die ZTP besteht aus einer Exterieur- und einer Wesensprüfung. Beide werden am gleichen Tag durchgeführt. Bewertungen von Schönheitsausstellungen haben keinen Einfluss auf die Exterieurbeurteilung an der ZTP.

 

Die Körgebühren sind für jeden vorgeführten Hund zu entrichten, unabhängig ob er zur Zucht zugelassen wird oder nicht. Die Körgebühren betragen für KAH-Mitglieder Fr. 75.-, für Nichtmitglieder Fr. 150.-

 

Die ZTP wird 2x jährlich durchgeführt.


Die Anmeldung zur ZTP muss fristgerecht unter Beilage einer Stammbaumkopie sowie einer Kopie der HD-Auswertung an den Zuchtwart des KAH erfolgen.

 
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